Familienhebamme

Familienhebammen sind examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation.

Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erhöhten Betreuungsbedarf bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes.

Kriterien für die Betreuung durch die Familienhebamme können zum Beispiel sein:

  • Minderjährigkeit der Schwangeren
  • Familiäre-und/oder altersbedingte Überforderung
  • Armut
  • Isolation
  • Mangelnde Sprach- und Sozialsystemkenntnisse aufgrund eines Migrationshintergrunds
  • Verdacht auf Vernachlässigung des Kindes, Kindesmisshandlung

Familienhebammen arbeiten immer mit anderen Institutionen zusammen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden häufig nur teilweise von der Krankenkasse übernommen, müssen aber nicht von den Familien getragen werden.

 

 

vorsorge