Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. (Mutterschutzgesetz)
Wir sind Hebammen aus dem Bergischen Land, die in einem gemeinnützigen Verein organisiert sind, um Familien aus dieser Region den Zugang zu freiberuflich tätigen Hebammen zu erleichtern.
Wir vermitteln Hebammen und klären über das gesamte Leistungsspektrum auf, das den Familien während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit offensteht.
Wir suchen gezielt eine Hebamme, welche die erwünschten Leistungen anbietet und den entsprechenden Wohnort anfährt. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Die Kontaktaufnahme erfolgt zur Zeit ausschließlich über unsere Online-Hebammensuche:
Hier finden Sie eine kurze Übersicht
... kann schon am ersten Tag der Schwangerschaft entstehen, denn ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Wenn der erste telefonische Kontakt erfolgt ist, können Sie sich mit der Hebamme zu einem Vorgespräch treffen.
Dieses kann zu Hause, in der Praxis oder dem Geburtshaus stattfinden. Die Hebamme erklärt, welche Leistungen Ihnen zustehen, beschreibt ihre persönliche Arbeitsweise und die unterschiedlichen Betreuungskonzepte.
Die Schwangerenvorsorge dient der Überwachung des normalen Schwangerschaftsverlaufs und der Früherkennung von Abweichungen.
Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie diese Untersuchungen bei Ihrem Frauenarzt, Ihrer Hebamme oder bei beiden im Wechsel in Anspruch nehmen.
Die ganze Familie kann in die Vorsorgeuntersuchung mit einbezogen werden. Beispielsweise ist das gemeinsame Ertasten des Babys im Bauch oder das Hören der Herztöne des Ungeborenen für viele werdende Eltern und Geschwister ein unvergessliches Erlebnis.
.. durch eine Hebamme kann sowohl telefonisch, als auch persönlich stattfinden. Sie berät kompetent, wertneutral und ergebnisoffen. Sie entscheiden anschließend selbstbestimmt, welche Variante für Sie die Beste ist.
Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Weise äußern, wie z.B. durch Unwohlsein, angefangen von Sodbrennen oder Wadenkrämpfen, bis hin zu vorzeitigen Wehen, Schmerzen, Ängsten und Nöten.
Gerne betreut Sie Ihre Hebamme insbesondere bei vorzeitigen Wehen, Verdacht auf Blasensprung oder Geburtsbeginn bei Ihnen Zuhause. Bei schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt.
Ungefähr ab der 26. Schwangerschaftswoche können Sie einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen. Geburtsvorbereitungskurse helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Lebenssituation besser auseinanderzusetzen und sich geistig und körperlich auf das Ereignis der Geburt vorzubereiten. Außerdem bieten die Kurse einen Ort zum Austausch von Informationen und Gedanken mit der Hebamme und den anderen werdenden Eltern. Während des Kurses bekommen Sie zahlreiche Informationen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten Wochen nach der Geburt. Gezielte Entspannungs- und Atemübungen fördern das Körperbewusstsein in der Schwangerschaft. Während der Geburt geben die erlernten Übungen Hilfestellung und Selbstvertrauen.
Im Rahmen des Hebammengesetzes gilt in Deutschland die gesetzliche Hinzuziehungspflicht: "Vorbehaltene Tätigkeiten / Hinzuziehungspflicht: Ärzte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung immer eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger hinzugezogen wird." Nicht alle Hebammen bieten alle genannten Leistungen an. Bitte informieren sie sich beim ersten Kontakt mit der Hebamme über deren Leistungsspektrum.
Hausgeburt, Geburtshaus, Beleggeburt, Hebammengeleiteter Kreißsaal in einer Klinik
Als Wochenbett bezeichnet man die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Die Familien haben in dieser Zeit Anspruch auf häufige Kontakte zu ihrer Hebamme. In den ersten zehn Tagen haben die Familien Anspruch auf bis zu zwei Hebammenbesuche täglich. In der darauffolgenden Zeit können weitere 16 Besuche in Anspruch genommen werden bis das Kind 12 Wochen alt ist. Bis die Kinder neun Monate alt sind, bzw. bis zum Ende der Stillzeit haben Sie Anspruch auf weitere acht Kontakte bei Stillschwierigkeiten u.ä.
In der sensiblen und aufregenden Zeit des Wochenbetts steht die Hebamme Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie wiegt Ihr Kind, Kontrolliert die Abheilung des Bauchnabels, unterstützt Sie bei den Rückbildungsvorgängen und bei der Ernährung und dem Handling des Kindes, um nur ein paar Themen zu nennen.
Die Schwangerschaft und auch die Geburt sind eine enorme körperliche Belastung, auch wenn sie komplikationslos verlaufen. Um die natürlichen Rückbildungsvorgänge im Körper optimal zu unterstützen, empfehlen wir die Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastik-Kurs.
beginnen. In diesem Kurs können Sie nach der Geburt ihren Körper stärken und gemeinsam mit anderen Frauen fit werden. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Kurses liegt in der aufbauenden Kräftigung der Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur.
Dies ist auch für Frauen, die per Kaiserschnitt entbunden haben sehr wichtig, da in der Schwangerschaft der Beckenboden und die Bauchmuskeln ebenso stark belastet wurden.
Der Kurs muss bis spätestens zum neunten Lebensmonat des Kindes abgeschlossen sein. In diesem Fall werden zehn Kursstunden von der Krankenkasse übernommen. Kursstunden, die nicht wahrgenommen wurden, müssen i.d.R. selbst getragen werden.
WWenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach der Geburt verstirbt, brauchen Eltern eine ganz besondere Beratung und Begleitung. Auch in dieser schwierigen Zeit haben Sie Anspruch auf Hebammenbegleitung. In dieser Situation können Sie sich an Ihre Hebamme wenden, die Sie achtsam begleitet und einen respektvollen Abschied ermöglicht.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre pesönliche Hebamme zu finden. Der gemeinnützige Verein Hebammennetzwerk Bergisch Land e.V. vermitttelt Frauen im Bergischen Land eine passende Hebamme.